laut aktuellem COVID-19-Schutzgesetz vom :
01.Oktober 2022 - 07 April 2023
auch nach Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung vom 27.02.2023 in Bayern gilt:
Aufgrund der Bundesgesetzgebung die FFP-2 Maskenpflicht für Patienten und Besucher (ab 6 Jahren) von Physiotherapiepraxen weiterhin bis 07. April 2023.
Zusätzlich wie gehabt:
> kein Betreten der Praxis bei
* Infektionszeichen
ansonsten:
> sollte nur 1 Elternteil mit dem einen zu behandelnden
Kind (ohne Geschwisterkind*er) zum Termin kommen.
> Behandlungstermine werden von mir so getaktet, dass ein Kontakt von
Patienten und Angehörigen in meinem Vorraum so gut wie
ausgeschlossen wird.
> Mein Hygienekonzept der letzten Monate hat sich bisher bewährt,
sodass ich hoffe, damit auch weiter den Praxisbetrieb aufrecht erhalten
zu können:
# auch während der Behandlung wird gelüftet, deshalb ihr Kind und
sich selbst entsprechend anziehen.
# Bank, Matten und Bälle werden nach jeder Behandlung desinfiziert,
Türgriffe, Spielzeug etc. in regelmäßigen Abständen.
# also : bitte pünktlich kommen – und gehen
Unser aller Gesundheit steht bei mir im Mittelpunkt.
Deshalb bitte ich Sie um Ihre Mithilfe, und setze selbst alles daran, Ihnen ein sicheres aber auch weitgehend entspanntes Umfeld während der Therapie zu gewährleisten.
Sollten Sie Fragen haben, scheuen Sie sich nicht, mich zu kontaktieren!
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ich freue ich mich sehr auf Ihr Kommen,
Beate Boksán